- Das Auto ist während der gesamten Mietdauer versichert:
– Obligatorische Pflichtversicherung – POV – Eigentum/Gesundheit – 100Mil / 100Mil.
– Unfall All Risk, alle Gläser ohne Limit von 500 CZK
– Super Assistance für Fahrzeuge bis 3,5T – die UNIQA Allgemeine Versicherungsbedingungen hier (Tschechische Sprache) - Die Teilnahme des Vermieters beträgt 10%, mindestens 10.000 CZK. In gleichem Umfang wird die Teilnahme des Mieters ausgehandelt. Reicht die Anzahlung für 10% Selbstbehalt nicht aus, ist der Vermieter berechtigt, die dem Mieter als Schadenersatz entstandene Differenz geltend zu machen, und der Mieter verpflichtet sich, diese Differenz unverzüglich zu zahlen.
- Die Versicherung gilt für die Staaten Europas.
- Tritt der Versicherungsfall ein und wird die Forderung an die Versicherungsgesellschaft gemeldet, wird Vermieter verpflichtet, die Kaution zurückzugeben (resp. sein Teil nach Ausgleich der nicht gezahlten Vergütung) erst nach dem Erhalt Versicherungsleistung für den besagten Versicherungsfall. Der Vermieter und der Mieter sind sich einig, dass der entstandene Schaden bis zu 30.000 CZK aus der Kaution des Vermieters ausgeglichen wird. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, seinen Schadenersatzanspruch gegen die Forderung des Mieters geltend zu machen. Für höhere Schäden hat der Vermieter mit der Kaution den gleichen Anspruch wie der Mieter. Das Recht, die Kaution zur Begleichung eines Versicherungsfalles beizubehalten, und die Verpflichtung, es zu zahlen (oder einen Teil davon), entsteht dem Vermieter auch, wenn der Schaden bekannt ist und die Entschädigung von seinem Versicherungsträger geleistet wird.
- Als zusätzliche Versicherung bieten wir eine Versicherung, um Ihre Reise zu stornieren.
Wir senden Ihnen gerne nach Anfrage Informationen über die Bedingungen dieser Versicherung.
UNIQA Asistence (+420) 272 101 020
Umgang mit Schäden aus der Kfz-Versicherung.
Universelle Helpline für Fahrer (nur Tschechische Republik) 1224 (nonstop)
Infoline UNIQA Versicherung (+420) 488 125 125
Adresse für die Korrespondenz: UNIQA Versicherung, Evropská 136, 16012 Praha 6
www.uniqa.cz , hlaseni.PU@uniqa.cz
Notfallversicherung gilt nicht:
- auf die transportierte Fracht und Beschädigung des Innenraums durch den Mieter (Zerstörung, Diebstahl)
- bei Einnahme von Betäubungsmitteln, psychotropen und anderen Suchtmitteln des Mieters
- bei Einnahme von alkoholischen Getränken des Mieters
- im Falle eines nachweisbaren Schadens am Mietwagen durch den Mieter
- bei Schäden, die durch Mieters unprofessionellen und unsachgemäßen Verwendung des Wohnmobils und sein Zubehör vorkommen sind (beschädigte Fahrzeuginnenraum, Diesel in den Wassertank Tanken durch schlechte Handhabung beschädigte Markise, etc ..)
- auf eventuelles Feuer, das durch irgendeine Zündung im Fahrzeug verursacht wird
- auf Beschädigung oder Verlust von Fahrzeugzubehör
- bei Schäden, die durch das Eindringen einer dritten Person entstehen und den Diebstahl von Zubehör oder Gegenständen verursacht werden, die sich in einem ungesicherten oder nicht gesperrten Fahrzeug befinden
- bei Beschädigung der Markise, Satelliten- und Einstiegstreppe durch unsachgemäße Manipulation oder Windwirkung
- beiDiebstahl des Fahrzeugs, wenn es nicht richtig verschlossen wurde
- bei Fahrzeugveruntreuung
- bei Schäden an Reifen- und Fahrzeugscheiben
Diese Schäden werden vollständig von der Kaution abgezogen.
Všeobecné pojistné podmínky UNIQA VPP_UCZ_As-A_17UNIQA asistence